In diesem Artikel wird erklärt, wie MwSt. nach dem Brexit auf Bestellungen angewendet wird. Es werden verschiedene Szenarien abgedeckt, darunter britische Unternehmen, die in die EU verkaufen, EU-Unternehmen, die in das Vereinigte Königreich verkaufen, und britische Unternehmen, die innerhalb des Vereinigten Königreichs verkaufen.
Verkauf in und aus dem Vereinigten Königreich und der EU
Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zum EU-MwSt.-System, zur Zollunion oder zum Binnenmarkt. Das bedeutet, dass alle Warenbewegungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU als Importe oder Exporte gelten.
Britische Unternehmen, die in die EU verkaufen
Wenn dein Unternehmen im Vereinigten Königreich ansässig ist und du Waren an Kund*innen in der EU verkaufst, bist du von der britischen MwSt. befreit. Bestellungen, die lokal in der EU produziert werden, gelten jedoch als Inlandsverkäufe und unterliegen der lokalen MwSt.
In einigen EU-Ländern können erweiterte Reverse-Charge-Regelungen gelten, die zu einem MwSt.-Satz von 0 % führen können, wenn du in diesem Land eine gültige EU-MwSt.-ID hast.
EU-Unternehmen, die in das Vereinigte Königreich verkaufen
Bestellungen, die aus einem EU-Land in das Vereinigte Königreich versendet werden, gelten als Export. Durch das Reverse-Charge-Verfahren wird die MwSt. auf deiner Rechnung auf 0 % reduziert. Kund*innen müssen eine gültige MwSt.-ID angeben, damit das Reverse-Charge-Verfahren angewendet wird.
Für Einkäufe über 135 £ ohne gültige MwSt.-ID wird die Einfuhr-MwSt. im Namen der Kund*innen über den Zoll entrichtet.
Für Einkäufe unter £135 werden die britische MwSt. im Namen der Kund*innen erhoben und gemeldet.
Britische Unternehmen, die im Vereinigten Königreich verkaufen
Der Brexit betrifft Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, die an Kund*innen im Vereinigten Königreich verkaufen, nicht. Alle Käufe werden als Inlandsgeschäfte mit einer MwSt. von 20 % behandelt.
Zusätzliche Informationen
Für weitere Informationen schau dir die folgenden Ressourcen an oder wende dich an eine*n Steuerberater*in.
Änderungen bei der Behandlung der MwSt. für im Ausland befindliche Waren, die ab dem 1. Januar 2021 an Kund*innen verkauft werden - GOV.UK (www.gov.uk)
Beziehungen zum Vereinigten Königreich | Europäische Kommission (europa.eu)
