Dieser Artikel beschreibt die Umstände, die dich in verschiedenen Rechtsräumen zur Registrierung für MwSt. verpflichten könnten. Im Mittelpunkt stehen Situationen, in denen du dich für die MwSt. registrieren musst, auch wenn du keine physische Niederlassung im jeweiligen Land hast. Außerdem enthält der Artikel regionsspezifische Informationen – darunter zur Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich, Norwegen, der Schweiz, Australien und Neuseeland – und betont, wie wichtig es ist, für verbindliche Auskünfte lokale Steuerberater zu konsultieren.
Pflichten zur MwSt.-Registrierung
Du musst dich möglicherweise für die MwSt. registrieren, wenn dein Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen in einer bestimmten Rechtsordnung erbringt. Hier sind einige Szenarien, in denen eine Registrierung erforderlich sein könnte:
Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an Unternehmen im Zuständigkeitsgebiet, die einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.
Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher*innen, die in der Gerichtsbarkeit wohnen, über einen festgelegten Schwellenwert hinaus.
Denk daran, dass MwSt.-Registrierungsschwellen und -anforderungen je nach Rechtsraum erheblich variieren können. Es ist entscheidend, die konkreten Regeln bei den lokalen Steuerbehörden oder einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater im jeweiligen Land zu bestätigen.
MwSt.-Registrierung innerhalb der EU
Auch ohne physische Präsenz (wie ein lokales Unternehmen oder eine Niederlassung) musst du dich möglicherweise in einem EU-Mitgliedstaat für die MwSt. registrieren, wenn dein Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen über einem bestimmten Schwellenwert erbringt. Die Vorschriften unterscheiden sich zwischen den EU-Mitgliedstaaten, daher ist es wichtig, die Anforderungen zur MwSt.-Registrierung in jedem Land zu prüfen.
Hier sind Fälle, in denen du dich registrieren musst, vorausgesetzt, deine steuerpflichtigen Umsätze überschreiten den festgelegten Schwellenwert:
Verkauf von Waren vor Ort an Unternehmen innerhalb des EU-Mitgliedstaats (beachte, dass einige Mitgliedstaaten nationale MwSt.-Reverse-Charge-Regeln haben, die dich von der MwSt.-Registrierung befreien).
Verkauf von Waren vor Ort an Verbraucher, die im EU-Mitgliedstaat wohnen.
Erwerb von Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat (in der Regel mit MwSt.-Registrierung im Bestimmungsmitgliedstaat verbunden).
Tätigst du „Fernverkäufe“ von Waren an Verbraucher*innen (du versendest Waren aus einem Mitgliedstaat an eine(n) Verbraucher*in in einem anderen) und überschreitest dabei eine bestimmte Umsatzschwelle, ist eine Registrierung für die MwSt. im Mitgliedstaat der Verbraucher*innen erforderlich.
Ausführliche Informationen zu den EU‑MwSt.-Vorschriften findest du hier: https://assets.ey.com/content/dam/ey-sites/ey-com/en_be/topics/e-commerce-new/e-commerce-vat-rules/ey-e-commerce-vat-package.pdf
Länderspezifische MwSt.-Informationen
Hier ist eine Zusammenfassung der MwSt.-Registrierungspflichten für nicht ansässige Unternehmen in bestimmten Ländern:
UK
Nicht im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen, die steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen im Vereinigten Königreich verkaufen, müssen sich unabhängig vom Umsatz für die MwSt. registrieren. MwSt.-Vertreter sind derzeit für EU- wie auch für Nicht-EU-Unternehmen, die sich für die britische MwSt. registrieren, nicht verpflichtend.
Ausführliche Informationen findest du hier: https://www.gov.uk/government/publications/vat-notice-7001-should-i-be-registered-for-vat/vat-notice-7001-should-i-be-registered-for-vat#Taxable-supplies
Norwegen
Nicht-norwegische Unternehmen mit steuerpflichtigen Umsätzen von mehr als 50.000 NOK in Norwegen innerhalb von 12 Monaten müssen sich für die MwSt. registrieren. Unternehmen mit Sitz in zahlreichen bestimmten Ländern sind von der Ernennung eines MwSt.-Vertreters ausgenommen. Unternehmen außerhalb dieser genannten Länder benötigen jedoch möglicherweise einen MwSt.-Vertreter in Norwegen.
Weitere Informationen findest du unter : https://www.skatteetaten.no/de/business-and-organisation/vat-and-duties/vat/register/
Schweiz
Nicht-schweizerische Unternehmen, die in der Schweiz Waren liefern und zur Abrechnung der Schweizer MwSt. verpflichtet sind (weltweiter Umsatz über CHF 100’000), müssen sich für die MwSt. registrieren. Die Ernennung einer steuerlichen Vertretung ist Pflicht, wenn Waren oder Dienstleistungen geliefert werden, die der Schweizer MwSt. unterliegen.
Australien
Nicht ansässige Unternehmen, die in Australien steuerpflichtige Lieferungen oder Einfuhren tätigen, müssen für GST-Zwecke in der Regel keinen Steuervertreter haben. Allerdings ist die GST auf Lieferungen oder Einfuhren, die über einen ansässigen Vertreter erfolgen, vom Vertreter zu zahlen, auch wenn sich das nicht ansässige Unternehmen möglicherweise trotzdem für die GST registrieren lassen muss.
Weitere Informationen findest du unter : https://www.ato.gov.au/business/international-tax-for-business/in-detail/doing-business-in-australia/australian-gst-registration-for-non-residents/
Neuseeland
Ausländische Unternehmen mit steuerpflichtigen Umsätzen von über 60.000 NZD in Neuseeland innerhalb von 12 Monaten müssen sich für die GST registrieren. Eine freiwillige Registrierung ist für Unternehmen unterhalb dieser Schwelle möglich, und nicht in Neuseeland ansässige Unternehmen, die keine steuerpflichtigen Umsätze tätigen, können sich registrieren, um angefallene GST zurückzufordern. Die Ernennung eines GST-Vertreters in Neuseeland ist nicht verpflichtend.
Weitere Informationen findest du unter: https://www.ird.govt.nz/gst/registering-for-gst
Bitte beachte, dass die Informationen in diesem Artikel allgemeiner Natur sind und nicht als Finanz- oder Steuerberatung gelten. Für konkrete Fragen wende dich an eine*n qualifizierte*n Steuerberater*in oder an die örtlichen Steuerbehörden.
